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Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht die Versicherung bei einem BerufsversehenBei der Vermögensschadenversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für einen bestimmten Personenkreis aus dem Dienstleistungsbereich. Versicherungsschutz benötigen all diejenigen die durch Ihre Tätigkeit Einfluss in fremde Vermögensinteressen vornehmen. Dies geschieht durch Beratung, Verwaltung, Begutachtung, Prüfung und Beurkundung sowie Vollstreckung und auch die Aufsichtsführung im erweiterten Sinn. Sobald Sie für Andere tätig werden obliegen Ihnen gewisse vertragliche Sorgfaltspflichten. Verletzen Sie diese Pflichten durch Fehlinterpretation einer Situation, durch Versehen bei der Einhaltung von Terminen oder anderen Fehlern die Ihnen oder Ihren Angestellten versehentlich unterlaufen sind, so müssen Sie für die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen die am Vermögen eines Dritten entstehen haften und mit Ihrem Kapital einstehen.
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Ist ein solcher Schaden eingetreten spricht man von einem reinen Vermögensschaden. Ein solcher Schadenfall ist in keiner anderen Versicherung als der Berufshaftpflicht abgedeckt. Ein Vermögensschaden ist immer dann gegeben, wenn weder ein Sach- noch ein Personenschaden vorliegt und ein Dritter einen finanziellen Schaden erleidet. Natürlich können Sie auch bei uns auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, welche Personen- und Sachschäden abdeckt. Das Risikopotential das hinter einem solchen Vermögensschaden steckt ist enorm groß. Die Folgen eines Pflichtverstoßes können unter Umständen die wirtschaftliche Situation des Geschädigten derart negativ beeinflussen, dass dessen Existenz nachhaltig gefährdet ist. Das Schadenausmaß reicht von schweren wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zur völligen Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz des Beratenen und auch des Beraters, sprich Ihrer eigenen Lebensgrundlage. Wir erkennen Ihren Bedarf und bieten Ihnen individuelle Lösungen. Nachfolgend erhalten Sie nähere Ausführungen zum Risikopotential Ihrer Berufsgruppe. Finden Sie unter untern genannten Beispielen nicht wieder, so scheuen Sie sich nicht uns persönlich anzusprechen. Wir erarbeiten für Sie ein umfassendes Konzept und beraten Sie gerne.
Für die folgenden Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerläßlich:
Tipp: Natürlich bieten wir nicht nur den Schutz durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, sondern bieten auch für jeden Beruf die passende Betriebshaftpflichtversicherung an. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind keine echten Vermögensschäden versichert, dafür unechte Vermögensschäden, sowie Personen – und Sachschäden. Surfempfehlung: Informationen zum Thema: Privater Kredit Unternehmer finden Sie auf der verlinkten Seite.
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