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Amtsvormund

Sind Sie als Amtsvormund tätig gehören zu Ihren Aufgaben die Vermögensverwaltung des Ihnen zugeteilten Klienten. Darüber hinaus sind Sie für sämtliche Vermögensanlagen verantwortlich. Sie wahren die Rechte Ihrer Mandanten und handeln stellvertretend für diese. Dabei darf Ihrer Aufmerksamkeit nichts entgegen. Sie müssen Termine und Fristen wahren und Anträge zum Beispiel auf Rente oder Wohngeld und Pflegegeld stellen.

Sie haften für den finanziellen Nachteil der einem Ihrer Mandanten/Klienten dadurch entsteht, dass Sie ungünstige Unterhaltsvergleiche abgeschlossen haben oder unrichtige Berechnungen bei Abfindungssummen angestellt haben. Manche Fehler und deren finanziellen Auswirkungen zeigen sich erst nach Jahren.

 

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Wenn zum Beispiel der Mehrbedarf einer körperlich behinderten Betreuungsperson im Alter aufgrund der gesundheitlichen Einzelsituation erheblich zunimmt und der von Ihnen abgeschlossene Versorgungsvergleich nicht für die Deckung des tatsächlichen Bedarfes ausreicht. Sie tragen die rechtliche Verantwortlichkeit hierfür. Möglicherweise sind Sie auch heute noch von der Richtigkeit Ihrer in der Vergangenheit angestellten Berechnungen überzeugt.
Damit Sie Ihre Rechtsauffassung ohne finanzielles Risiko auch vor Gericht vertreten können greift hier der Abwehrschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und hilft Ihnen bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen und beinhaltet somit eine passive Rechtschutzfunktion.

Bei den vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten ist das Risikopotential für Fehler enorm groß. Hier können bereits kleinste Fehler große Auswirkungen auf das Vermögen Dritter haben.

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis zur Verdeutlichung der zu versichernden Gefahr:

Der unter Ihrer Vormundschaft stehende Mandant erbt einen hohen Geldbetrag. Dieses Geld wurde auf ein Treuhandkonto überwiesen, wo es über einen Zeitraum von mehren Monaten liegen blieb, ohne dass es von Ihnen verzinslich angelegt wurde. Dies hätte aber im Rahmen der Vermögensverwaltung zu Ihren Aufgaben gehört. Werden Sie für diesen Fehler zur Rechenschaft gezogen, so wäre der daraus resultierende Zinsschaden von Ihrem Versicherer zu regulieren.

Die von Ihnen zu betreuende Person bedarf aufgrund der Verschlechterung der Gesundheitssituation einer Unterbringung in ein Heim oder sonstiger Pflegeeinrichtung. Kraft Gesetzes stehen Ihrem Mandanten Gelder zu welche bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern oder behördlichen Institutionen abzufordern sind. Hierzu müssen rechtzeitig Anträge eingereicht werden, denn die Bewilligung von finanziellen Mittel ist oft nur für die Zukunft möglich und es gilt das Beantragungsdatum für die Berechnung der Leistung.
Versäumen Sie die Einhaltung solcher Fristen oder reagieren zu Spät kann ein finanzieller Nachteil für die von Ihnen betreute Person eintreten.

 

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