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Arbeitsvermittler - Personalberater und SchulerSind Sie als Arbeitsvermittler oder Personalberater/ Schuler tätig, so gehört es zu Ihren täglichen Aufgaben eine Beurteilung bestehenden Betriebsverhältnisse in personeller Hinsicht auf Basis eines Gutachtens zu erstellen. Sie sind Spezialist bei der Suche und Vermittlung von Arbeitskräften sowie Facharbeitern und Führungskräften. Hierbei nutzen Sie Ihr Wissen und Ihre berufliche Kompetenz zur Schaltung von Personalanzeigen in diversen Medien wie Zeitungen, Internet und anderen Plattformen.
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Für den Inhalt dieser Anzeigen sind sie und Ihre Mitarbeiter genauso verantwortlich wie die spätere Auswahl und Beurteilung der potenziellen Bewerber. Sie unterstützen und beraten während der Bewerbungsgespräche und organisieren Veranstaltungen in diesem Rahmen. Schlagworte wie Personalschulung und Coaching gehören zu Ihrem täglichen Aufgabengebiet. Sofern die Qualifikation als Diplom-Psychologe gegeben ist, wird die Tätigkeit der Anfertigung von psychologischen Gutachten und die entsprechende Beratung ebenfalls von Ihnen durchgeführt und gilt daher bei der Vermögensschadenversicherung als mitversichert. Schleichen sich Fehler ein bei der Erstellung von Personalanzeigen oder der Einschätzung von Personalkapazitäten können Sie von Dritten für die dadurch erlittenen Vermögensnachteile zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Sie wurden beauftragt für ein Unternehmen einen neuen Geschäftsführer mit adäquaten fachlichen Kenntnissen zu suchen und die eingehenden Bewerbungsunterlagen zu bewerten. Unter all den Bewerbern haben Sie einen bestimmten Bewerber für die Tätigkeit ausgewählt und den Vorschlag Ihrem Kunden unterbreitet. Diese hat im Vertrauen auf Ihre Tätigkeit den Bewerber eingestellt. Sie haben bei der Gesamtbeurteilung des Bewerbers einen so positiven Eindruck gewonnen, dass Sie die obligatorische Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses als nebensächlich beurteilt haben. Aus diesem Führungszeugnis wäre jedoch hervor gegangen, dass der wahrscheinlich fachlich bester Bewerber gewisse moralische Defizite aufweist und bereits wegen Unterschlagung vorbestraft war. Wenige Monate nach der Aufnahme seiner Tätigkeit unterschlägt er auch bei Ihrem Kunden erhebliche Geldmengen. Sie werden von Ihrem Kunden für diesen Schaden in Haftung genommen, da Sie bei der Bewerberprüfung die erforderliche Sorgfalt nicht ausreichend beachtet haben.
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