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Bausparkassenvertreter

Bei Ihrer Berufsgruppe ist die Qualität Ihrer Arbeit nicht nur von Ihrem Fachwissen bestimmt, sondern es sind auch eine Anzahl von Fristen und Terminen zu wahren. Erteilen Sie falsche Auskünfte die negativen Einfluss auf das Vermögen eines Dritten haben können, so wird sich dieser an Sie wenden und Sie für diesen Schaden haftbar machen.

Ist eine falsche Auskunft erteilt worden, sei es von Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter für die Sie haften, so leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und gleicht den Schaden aus.

 

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Das Risikopotential liegt nicht nur beim Ausfüllen der Bausparkassenformulare, sondern auch wenn diese nebst den dazugehörigen Belegen verloren gehen oder die versehentliche Unterlassung oder Verzögerung der Weiterleitung von wichtigen Unterlagen. In einem florierenden Unternehmen und Bürobetrieb bleibt es nicht aus, dass Fehler dieser Art passieren. Ein Formular rutscht in die falsche Ablage und ist somit zunächst verschwunden. Aus den Augen aus dem Sinn, der Fehler wird erst bemerkt, als Fristen bereits abgelaufen sind und das günstige Zinsniveau nicht mehr im gleichen Maß zur Verfügung steht wie zu dem Zeitpunkt an dem der Antrag hätte bearbeitet sein müssen. Damit ist dem Bausparer ein zukünftiger Schaden in Form von Mehrzinsen entstanden.

Dieser Schaden wirkt sich auf die gesamte Laufzeit der Immobilienfinanzierung aus und kann teuer werden. Steuergesetze ändern sich immer wieder und noch nie gab es solche umfangreiche Erneuerungen im Bereich von Immobilenkapital und Wohnungseigentum wie derzeit. Wird ein Bausparvertrag vorzeitig gekündigt kann es zum Verlust von Steuervorteilen kommen für den Sie der von Ihnen betreute Kunde zur Rechenschaft zieht.

Es besteht bei der Vermögensschadenversicherung umfangreicher Schutz für die Vermittlung von Bausparverträgen und die damit verbundene Auskunfts- und Beratertätigkeit.

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