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BestattungsunternehmenIn Ihrem Beruf, ist die Pietät und der Umgang mit den Menschen die gerade einen persönlichen Verlust erlitten haben, von oberster Bedeutung. Sie kümmern sich die Angelegenheiten um die sich zu Lebzeiten keiner Gedanken machte oder sich nicht mit negativen Dingen auseinander setzten wollte. Viele Dinge müssen erledigt werden, Formulare richtig ausgefüllt, Anträge richtig und rechtzeitig gestellt werden und vielen mehr. Zu Ihren Aufgaben gehört nicht nur die Ausrichtung der Bestattung an sich, sondern auch die Organisation rund um die Beerdingung und gegebenenfalls die Überführung der Verstorbenen ins Ausland nebst den dazugehörigen Formalitäten und der Lösung von logistischen Problemen. » Angebot für eine Berufshaftpflichtversicherung anfordern
Bei all diesem müssen die Wünsche und Befindlichkeiten Ihren Kunden ebenfalls Berücksichtigung finden. Umso schlimmer wird es von Ihren Kunden empfunden wenn Ihnen hierbei ein Fehler passiert. Die Bestattung ist eine einmalige Angelegenheit und man hat nicht die Möglichkeit es beim nächsten Mal besser zu machen. Durch die tiefe Trauer der Hinterbliebenen und die damit verbundenen Strapazen des Nervenkostüms reagieren diese auf Fehler oder Versehen Ihrerseits oft auf dramatische Weise. Dies ist dem betroffenen Personenkreis nicht zu verdenken und es obliegt Ihnen mit Ihrem Einfühlungsvermögen und Ihrer Kompetenz eine seelische Wiedergutmachung zu erreichen. Wir leisten auch wenn Sie durch ein Unterlassen einer Aufgabe einen Schaden verursachen. So zum Beispiel bei einem Fristversäumnis oder verjähren lassen von Erstattungsansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Sterbekassen. Hier ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Sie wurden mit der Ausrichtung der Beerdigung beauftragt, hierzu gehörte auch die Bekanntmachung des Bestattungstermins und der Örtlichkeit. Sie haben die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen verwechselt und sind daher zu der Überzeugung gelangt, dass die Trauerfeier in der evangelischen Kirche und dem dazugehörigen Gemeindehaus stattfindet. Ihren Fehler haben Sie noch bemerkt und die Zeitungsanzeige richtig gestellt. Vergessen haben Sie allerdings die Verköstigung von ca. 80 Trauergästen bei dem evangelischen Gemeindehaus abzusagen. Diese hat für diesen Tag das Personal um 10 Fachkräfte verstärkt und muss diese nun auch bezahlen. Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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