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Freiberufliche Buchhalter und Buchführungshelfer

Als frei beruflicher Buchhalter haben Sie Einblick in diverse Geschäftstätigkeiten Ihrer verschiedenen Kunden. Sie sind verantwortlich für die korrekten Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Berücksichtigung der vielen steuerlichen Vorgaben wie auch den Grundlagen des Sozialversicherungsrechtes. Während Ihrer Tätigkeiten werden Ihnen sämtliche Belege und Quittungen welche Einfluss auf die Bilanz des Unternehmens haben überantwortet.

Passieren hier Fehler, hat dies sofortige Auswirkungen auf das finanzielle Vermögen Ihres Kunden. Durch Verlust oder nicht Beachtung von Belegen/Quittungen auf der Ausgabenseite eines Unternehmens kommt es schnell zu Fehlern bei der richtigen Berechnung der Besteuerung. Ist ein Unternehmen derzeit finanziell angeschlagen oder verfügt nicht mehr über ausreichende liquide Mittel, kann ein von Ihnen begangener Fehler zur Insolvenz einer Firma führen.

 

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So zum Beispiel wenn erwartete Steuerrückzahlungen oder Entlastungen sich nicht rechtzeitig verwirklichen und der Unternehmer nicht mehr in der Lage ist seine laufenden Kosten zu tragen. Ihr Fehler kann im nach hinein bei der Steuerbehörde behoben werden und dem Unternehmer fließt das Geld innerhalb der behördlichen Bearbeitungs- und Prüfungszeiträumen zu. Behörden können nur in ganz wenigen Ausnahmen Termine und Fristen gesetzt werden. So haben Sie keinen Einfluss auf den Termin der tatsächlichen Rückerstattung. Was wenn diese 4 Monate zu spät kommt? Für die Ihrem Kunden entstandenen Vermögensverlusten wird er Sie haftbar machen.

Auch wenn der Fall nicht so Dramatisch endet wie eben beschrieben, kann der Kunde sie für den Zinsschaden haftbar machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er diese Gelder nicht anlegen konnte, oder gar selbst zwischenfinanzieren musste. Sie haften nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Tun und Unterlassen Ihrer eigenen Angestellten und Mitarbeiter.

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