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Energieberater

Aufgrund der neuesten Entwicklungen im Bereich von erneuerbaren Energien und die damit ebenfalls veränderten behördlichen Vorschriften ist ein Bauherr gut beraten wenn er sich durch Ihre Beauftragung hierbei unterstützen lässt.

Sie kennen als Profi und Spezialist auf diesem Gebiet alle gängigen Anbieter und deren Produkte und sind durch Besuch von Messen und Ihrem Zugang zu Fachartikeln immer auf dem neuesten Stand dessen was sinnvoll und machbar ist. Sie können den Kunden umfassend beraten und die Vorteile einzelner Techniken oder Produkte darstellen. Zu Ihren weitern Aufgaben gehört es die baubehördlichen Vorschriften zu kennen und zulässige Emissionswerte und Richtlinien bei Ihrer Beratung zu Berücksichtigen. Der Kunde erwartet ebenfalls, dass Sie ihn auf die steuerliche Behandlung der von ihm gewünschten Energiequelle hinweisen oder beraten.

 

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Aus diesem Grund müssen Sie immer die sich ständig erneuernden Steuervorgaben berücksichtigen. Teilweise unterscheiden diese sich von Bundesland zu Bundesland. Wenn Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel vergibt, kann in Rheinland-Pfalz kein Anspruch bestehen. Das Risiko eines Schadens am Vermögen eines Dritten ist somit ernorm groß.

Ein Fehler bei der Benutzung von EDV gesteuerten Berechnungsprogrammen wie zum Beispiel einen an einer falschen Stelle gespeicherter Wert und schon stimmt Ihre Berechnung nicht mehr. Ein Fehler bei der Prüfung von Energietarifverträgen führt nicht zu der möglichen Kosteneinsparung. Dies kann teuer werden, vor allem wenn es sich nicht um einen privaten Haushalt handelt, sondern um ein größeres Unternehmen wie eine Kaufhaus oder ein Krankenhaus. Fehler bei der Berechnung der Wärmedämmung durch einen falschen Wert der tatsächlichen Mauerstärke führt nicht zu den notwendigen Werten im Energieausweis mit der Folge, dass der Wiederverkaufswert des Gebäudes dadurch gemindert ist.

Sind Fehler entstanden und können nicht nachträglich behoben werden, so hat dies weitreichende Folgen auf das Vermögen von Dritten. Mögliche Folgen sind abgewiesene Anträge auf Fördermittel und nicht gewährte Anträge auf Teilschuldenerlass.

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