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Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter

Wenn Sie als Gerichtsvollzieher oder Vollzugsbeamte arbeiten, gehört es zu Ihren Aufgaben oft unangenehmen Situationen ausgesetzt zu sein, oder sich als der Überbringer von schlechten Nachrichten mit der Reaktion der betroffenen Schuldner auseinandersetzen zu müssen. Meist geht es um gerechtfertigte Eingriffe in deren Vermögen. Ihnen obliegt es nicht, zu prüfen ob die Pfändung rechts ist oder nicht, dies haben bereits andere Staatsbedienstete entschieden. Trotzdem tragen Sie erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber den Schuldner und den Gläubigern bei der Durchsetzung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.

 

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Bei einer verzögerten Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann es sein, dass Ihnen der Gläubiger vorwirft, dass der Schuldner Gelegenheit hatte Vermögensbestandteile dem Zugriff zu entziehen. Geben Sie ein Pfand zu früh frei, kann dies nach der Verwertung durch den Schuldner nicht mehr zur Tilgung von Schulden oder Deckung von Kosten herangezogen werden. Wird durch eine Versteigerung trotz Einstellung der Zwangsvollstreckung ein Vermögenswert auf Andere Übertragen, so wird man Sie für die Kosten die dem Dritten entstehen und/oder den Mindererlös gegenüber einem regulären Verkauf haftbar machen. Dies gilt auch dann, wenn eine Versteigerung unter dem Mindestgebot stattgefunden hat. Schätzungsfehler, Irrtümer oder leichte Versehen bei einer Verwechslung von Unterlagen oder Falschablage von amtlichen Zustellungen durch einen Ihrer Mitarbeiter und schon ist ein Fehler passiert, der in der weiteren Durchführung zu erheblichen finanziellen Nachteilen gegenüber Dritten führen kann.

Ihre Arbeit ist immer mit dem Eingriff in das Vermögen und die Sachwerte von Privatpersonen oder Gewerbebetrieben verbunden. Gerade im gewerblichen Bereich kann eine fälschlich unrichtige Zwangsvollstreckungsmaßnahme erhebliche Folgen nach sich ziehen. Pfänden Sie zum Beispiel eine Containerladung von Rohstoffen und es dauert einige Wochen bis der Einspruch / Widerspruch des rechtmäßigen Eigentümers von den mit Ihnen in Verbindung stehenden Behörden bearbeitet wurde , so kann diesem inzwischen durch Produktionsstillstand ein erheblicher Vermögensnachteil entstehen.

Weiteres Risikopotential liegt bei der unberechtigten Gewährung von Zahlungsfristen, unzweckmäßigen Belassung von Pfandstücken in Gewahrsam des Schuldners oder der Verlust und die Beschädigung von Pfandgegenständen zum Beispiel im Bereich von Kunstgegenständen, Schmuck und sogar Bargeld. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie diesen Verlust selbst zu vertreten haben.

Ein Beispiel aus der Schadenpraxis:

Sie holen am Morgen ein gerahmtes Bild eines bedeutenden Malers aus dem Gebäude eines Schuldners. Das Gemälde war seit Jahren im Familienbesitz und Sie haben sofort erkannt, dass es sich um ein wertvolles Gemälde handeln muss. Den genauen Wert können Sie selbst nicht bestimmen und wollen deshalb mit dem Gemälde zu einem Fachmann fahren. Unterweges wird Ihnen das Gemälde aus dem PKW gestohlen als Sie gerade das Fahrzeug verlassen hatten. Am PKW sind keine Einbruchspuren vorhanden. Hier wird man unmittelbar Sie für den Verlust haftbar machen.

Ihre Vermögensschadenversicherung steht Ihnen in einem solchen Fall zur Seite. Sie prüft nicht nur Ihre Eintrittspflicht zum Schadenersatz und leistet diesen wenn die Haftung gegeben ist, sondern sie stellt Ihnen auch ein Team von Experten wie Juristen, Sachverständigen und Andere zur Verfügung welche die Höhe der Forderungen prüft. Bei oben genanntem Beispiel hätte der Schuldner behaupten können von einem Kunsthändler bereits früher einmal die Summe von 900.000 Euro für das Bild geboten bekommen zu haben. Mindestens diese Summe macht er gegen Sie geltend. Als Profi in Sachen Nebenkosten von Forderungen und deren Abwehr wissen Sie, dass diese Kosten nicht unerheblich sein können.

 

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