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freiberuflicher Journalist

Als freiberuflicher Journalist sind Sie weltweit tätig und sammeln für Ihre Berichte und Reportagen nicht nur Informationen und Fakten, sondern Sie bereiten diese auch auf und sind für die dazugehörigen Bildquellen verantwortlich.

Der Inhalt Ihrer Berichte kann eine gewisse Brisanz aufweisen und nicht selten den einen oder anderen Betroffenen oder Beteiligten verärgern. Schnell flattern Ihnen Klagen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Namen- oder Bildverwechslung oder wegen Kreditschädigung durch die Veröffentlichung falscher Angaben ins Haus.

 

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Nicht immer sind die gegen Sie erhobenen Ansprüche berechtigt. Ihr Vermögensschadenversicherer steht Ihnen daher mit einer passiven Rechtsschutzfunktion zur Seite und prüft mit seinem Team von Juristen und sonstigen Sachverständigen die Rechtmäßigkeit und die Höhe der Forderungen des Geschädigten. Diese Schutzfunktion ist wichtig, damit Sie den Rücken frei haben und in Ihrer Arbeit als Journalist nicht durch Zeitaufwendige und Kostenintensive Gerichtsprozesse behindert werden. Auch bereits außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Ansprüchen auf Widerruf und Unterlassungserklärungen können mitversichert werden.

Ebenfalls mitversichert sind Veröffentlichungen über Medien wie das Internet.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis:

Sie haben über einen Fall von Salmonellenerkrankungen berichtet. Als Quelle wird ein bestimmtes Hotel oder Restaurant in Frankfurt/Main genannt. Hierbei ist Ihnen jedoch ein Fehler unterlaufen, die Vorfälle hatten sich tatsächlich im gleichnamigen Restaurant in Frankfurt/Oder ereignet. Nun bleiben bei dem von Ihnen genannten Hotel die Gäste aus, eine Großveranstaltung wurde abgesagt, eine Hochzeitsfeier in ein anderes Hotel verlegt. Der vom Hotelbetreiber erlittene Vermögensschaden kann nachgewiesen und direkt Ihrem Verschulden zugeordnet werden.

Solche Fehler oder auch die Verbreitung von Fehlinformationen können immer passieren, denn als Journalist sind sie oftmals auf Informationsfluss von Drittbeteiligten angewiesen.

 

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