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Rechtspfleger

Als Rechtspfleger sind Sie in ganz besonderen Maß mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Ihre Tätigkeit hat steht Auswirkungen auf das Wohl und finanzielle Situation von Dritten. Bereits kleinste Versehen oder Fehler können große Auswirkungen auf das Vermögen Anderer haben. Zu Ihren Aufgaben gehören nicht nur Eintragungen in Vereins-, Handel-, oder Schiffsregister, sondern auch Eintragungen ins Grundbuch. Sie kontrollieren als rechtlicher Vertreter die Arbeit von bestellten Vormündern, Beiständen, Pfleger oder Insolvenzverwaltern.

Da hier die unterschiedlichsten Rechtsvorschriften zu Beachten sind, und Ihnen auch die gängigsten Finanz- und Steuervorschriften geläufig sein müssen ist das Risikopotential für den möglichen Eintritt eines Vermögensschadens besonders groß.

 

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Fehlerhafte Zuordnung von Rangverhältnissen oder falsche Verteilung des Erlöses bei Zwangsversteigerungen können zu einem finanziellen Nachteil eines Dritten führen. Wird der Fehler nicht sofort bemerkt, ist eine Wiedergutmachung kaum noch möglich. Zum Beispiel wenn die falsch gezahlten Geldsummen bereits ausgegeben wurden und kein Zugriff mehr möglich ist. Natürlich ist derjenige welcher die Gelder zu Unrecht erhalten hat aufgrund Rechtsgrundlage verpflichtet diese wieder herauszugeben, was aber wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist? Der geschädigte Dritte hat dann die Möglichkeit Sie für den erlittenen Schaden haftbar zu machen. Diese Gefahr kann sich bereits bei Termin- und Fristversäumnissen verwirklichen.

Auch Sie arbeiten mit modernen Medien, wie schnell ist etwas nicht richtig oder nicht vollständig abgespeichert, ein Termin im falschen Monat oder zur falschen Akte angelegt. Auch für gelungene Täuschungsversucher Dritten zur Erlangungen eines nicht rechtmäßigen Vermögensvorteils können Ihnen zu Last gelegt werden, falls man Ihnen nicht sorgfältige Prüfung der eingereichten Unterlagen oder Identitätsprüfung vorwirft.

Um Ihre eigenes Vermögen vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen sollten Sie durch den Abschluss einer Vermögensschadenversicherung Vorsorge tragen. Mitversichert ist ebenfalls das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln und den damit verbundenen Kosten der Erneuerung der Schließanlage.
Nicht aufgeklärte Kassenfehlbeträge sind ebenfalls bis zu einer bestimmten Summe abgedeckt.