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Reisebüro

Für Ihre Kunden ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr.
Damit die bei Ihnen gebuchte Urlaubsreise erfolgreich verläuft, gehört es zu Ihren Aufgaben diverse organisatorische Planungen vorzunehmen. Sie klären für den Kunden die Verfügbarkeit von Hotelzimmern ab oder bemühen sich um die Erfüllung von besonderen Belangen Ihrer Kunden. Eine falsche Aussage bezüglich der richtigen Abfahrtszeiten oder des richtigen Abfahrtsortes können schon zu einem Vermögensnachteil zu Lasten Dritter führen. Falsche Auskünfte bezüglich Devisenbestimmungen und Visums-Pflichten können Ihrem Kunden erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

 

» Angebot für eine Berufshaftpflichtversicherung anfordern

 

Durch geänderte rechtliche Vorschriften können die Reisenden Sie dafür direkt in Anspruch nehmen. Kommt es tatsächlich mal zu einem Versehen, Fehler oder einer Falschauskunft, so ist es für Sie auch von großem Interesse, das die Höhe der Schadenersatzansprüche welche sich gegen Sie richten von einem Team aus Juristen, Sachverständigen und anderen Experten eine Prüfung unterzogen wird. Sind die Ansprüche berechtigt und begründet, wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie die Leistung der Schadenersatzzahlung erbringen. Das Streitigkeiten immer auch mit enormen Kosten verbunden sind, sind Sie auf der sicheren Seite wenn Sie zum Schutz des eigenen Vermögens durch eine Versicherung vorgesorgt haben. Die Vermögensschadenversicherung nimmt durch eine passive Rechtsschutzfunktion auch die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen vor.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis:

Ein Lebensmittelallergiker hat speziell nach einem Hotel gefragt, welches in der Lage ist auf seine speziellen Bedürfnisse einzugehen. Sie empfehlen ein Hotel von dem Sie wissen, dass eine adäquate Versorgung möglich ist. Der Kunde ist gerne bereit den nicht unerheblichen Mehrpreis für diese Leistung zu erbringen. Leider hat es sich Ihrer Kenntnis entzogen, dass dieses früher frei geführte Hotel inzwischen von einer Hotelkette übernommen wurde, die diesen Service nicht bieten. Am Urlaubsort ist der Reisende gezwungen dadurch auswärts Essen zu gehen. Die erforderlichen Mehrkosten hierfür, sowie Kosten für Fahrten ins andere Restaurant und das entgangene Urlaubsvergnügen werden zum Schadenersatz angemeldet.