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Richter & StaatsanwaltAls Richter sind Sie im ganz besonderen Maß für die Möglichkeit des Eintritts eines Vermögensschadens gefährdet. Ihnen obliegt die Einhaltung von diversen Rechtsvorschriften, Fristen und Terminen. Falsche oder nicht durchgeführte Belehrungen bei Rechtsmittelfristen können unmittelbar zu einem Vermögensnachteil eines Dritten führen. Versäumen Sie die Abladung von Zeugen zu veranlassen, obwohl Sie einen Beweistermin aufgehoben haben, werden die Kosten für die nutzlos angefallenen Reisekosten und Erstattung von Arbeitszeit bzw. Lohn der Staatskasse auferlegt. Sie könne hierfür regresspflichtig gemacht werden. Auch die ordentliche Besetzung der Kammer oder eines Senates fällt in Ihren Aufgabebereich. Unrichtige Eintragungen ins Grundbuch oder sonstige Register oder die falsche Erteilung eines Erbscheines sind weitere Beispiele für das vorliegende Risikopotentials.
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Besonders gravierend sind die Folgen von Fehler die nicht sofort festgestellt wurden, sondern sich erst nach einer gewissen Zeit zeigen. Die Früchte Ihrer engagierten Arbeit, sprich Ihr Vermögen, sollten Sie gegenüber Angriffen von Dritten absichern. Kein Mensch arbeitet auf Dauer fehlerfrei, wenn doch einmal etwas passiert sollte dieser Fehler sich nicht auf Ihre persönliche Zukunftsplanung oder wirtschaftliche Situation auswirken. Die Versicherungsbeiträge für die Abdeckung von einem Risikobetrag bis 300.000 Euro liegen im Verhältnis zum möglichen Schadenfall im marginalen Bereich und sind mit unter 10,00 Euro Monatsbeitrag ein sicherer Schritt in Richtung Vermögensabsicherung. |