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Schuldnerberatungsstelle

Möglicherweise haben Sie bei Ihrer Tätigkeit bei der Beratung von Schuldnern auch mit Klienten zu tun, deren finanzielle Situation mit der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Vermögensnachteils gegenüber einem Dritten entstanden ist.

Somit erkennen Sie bei der täglichen Arbeit wie wichtig es ist, das eigene Vermögen und das Vermögen von Kunden durch den Abschluss einer Vermögensschadenversicherung zu schützen. Das Risiko einer Fehleinschätzung des Gefahrenpotentials und der möglichen Höhe von Schadenersatzforderungen ist sehr groß und hat schon manchen Unternehmer in die Insolvenz getrieben.

 

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Auch Ihre Berufsgruppe unterliegt diesem Risiko.
Erfolgt versehentlich kein oder der falsche Hinweis auf das neue Insolvenzrecht oder werden Unterlagen über die wirtschaftliche Situation nicht an mögliche Unterstützer weitergeleitet oder fehlerhafte Berechnungen angestellt, so kann dies zu weiteren finanziellen Nachteilen zu Lasten Ihres Kunden führen. Auch Frist- und Terminversäumnisse sind schnell passiert. Wird Ihnen ein Fehler bei Ihrer Arbeit vorgeworfen, so müssen Sie nicht der gleichen Auffassung sein wie derjenige der Schadenersatz begehrt. Außergerichtliche Auseinandersetzungen können teuer werden, ganz zu schweigen von den Anwalts- und Prozesskosten im Falle einer Schadenersatzklage.

Durch die passive Rechtschutzfunktion der Vermögensschadenversicherung haben Sie einen Anspruch auf die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen. Die Lasten der Kostenseite eines solchen Rechtsstreites brauchen Sie ebenfalls nicht zu fürchten, den diese Kosten obliegen dem Versicherer der für Sie eintritt. Ein Team von Juristen und sonstigen Sachverständigen prüft ob die Ansprüche berechtigt sind und die Höhe gerechtfertigt ist.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis:

Durch einen Beratungsfehler versäumt es Ihr Klient rechtzeitig einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei einem Amt zu stellen. Der Antrag kann nur für die Zukunft gestellt werden und dies wird von Ihrem Klienten gleich nachgeholt. Für die zurückliegenden 4 Monate hat er aufgrund der Fristversäumung keinen Anspruch. Die Unterstützung die er hätte erhalten können macht er nun bei Ihnen geltend.