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Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und SteuerberatungsgesellschaftenAls Steuerberater nehmen Sie mit Ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf das Vermögen Ihrer Kunden. Sie werden haftbar gemacht für Schäden die dadurch entstehen, dass Sie Steuererklärungen zu spät eingereicht haben, oder Verlängerungsfristen nicht beantragt haben. Das Versäumen von Rechtsmittelfristen führt unweigerlich zu Schadenersatzansprüchen wenn sich herausstellt, dass der Einspruch/Widerspruch rechtmäßig begründet war und zum Erfolg geführt hätte. » Angebot für eine Berufshaftpflichtversicherung anfordern
Handelt es sich um größere Summen und ist der Geschädigte dadurch nicht mehr Liquide ist dessen Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Sie Folgen hiervon werden von Ihnen im Rahmen von Schadenersatzleistungen zu tragen sein. In der Unvollständigen oder falschen Auskunft oder dem außer Acht lassen von erheblichen Umständen bei der Beratung in Steuersachen liegt ein enormes Risikopotential. Nicht zuletzt erwarten viele Kunden von Ihrem Steuerberater wahre Steuerwunder. Treten diese nicht ein, sind Sie eventuell damit Konfrontiert, dass ein Kunde ungerechtfertigte Vorwürfe erhebt oder finanzielle Forderungen an Sie stellt. Durch die passive Rechtschutzfunktion der Vermögensschadenversicherung haben Sie einen Anspruch auf die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen. Die Lasten der Kostenseite eines solchen Rechtsstreites brauchen Sie ebenfalls nicht zu fürchten, den diese Kosten obliegen dem Versicherer der für Sie eintritt. Das Versicherungspaket bietet umfassende Lösungen für Ihren Bedarf und kann je nach Ihrer Betriebsgröße und Anzahl Ihrer Mitarbeiter angepasst werden. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung. |