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VereineDas Risikopotential für den Eintritt eines Vermögensschaden verursacht durch einen Verein ist enorm groß. Die meist ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder übernehmen oft Aufgaben, mit denen Sie in ihrer beruflichen Laufbahn keine Berührungen haben. So kann eine Verkäuferin zur Schriftführerin ernannt werden, oder ein Lehrer zum Kassenwart oder Buchhalter. All diese Personen betreuen ihr Amt mit Eifer und Fleiß, dennoch können Fehler hierbei zu Schäden am Vermögen eines Dritten führen oder zu Schäden an der wirtschaftlichen Situation des Vereins. Leider kommt es oft vor, dass ein Vereinsmitglied sein Amt niederlegt, weil die Belastung zu hoch wird, oder er den Überblick verloren hat.
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Rechtliche Vorschriften und gesetzliche Fristen müssen auch von einem Verein eingehalten werden. Wer erwartet denn schon bei seiner freiwilligen Bereitschaft die Werbung für das nächste Vereinsfest zu übernehmen, dass er sich mit Wettbewerbs- und Urheberrechtlichen Vorschriften befassen muss! Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine hat eine Besonderheit. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsprodukten die sich überwiegend mit den Schadenersatzansprüchen von Dritten befassen, tritt diese Versicherung auch für Eigenschäden am Vermögen des Vereins ein. Hier einige Beispiele: Schäden die Eintreten, weil Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerker und Bauunternehmen die beim Bau oder Umbau des Vereinsheimes tätig waren, durch Fristablauf verjährt sind. Fehlerhafte Kassenbuchung oder Zahlungen von Beträgen an Nichtberechtigte, Doppelzahlungen oder überhöhte Zahlungen aufgrund von Verwechslung oder Zahlendrehen. Unterlassener Einzug von Mitgliedbeiträgen oder verspätete/unterlassene Beantragung von öffentlichen Mitteln zur Unterstützung des Vereins. Als ein weiteres Beispiel für einen Drittschäden wäre noch eine fehlerhafte Spendenbescheinigung zu erwähnen, die zu einem zu geringeren Steuervorteil beim Spender führt. Zur Risikoprüfung ist die Vereinssatzung vorzulegen. Gegen Zuschlag kann der Schlüsselverlust und die damit verbundenen Änderungskosten für Schlösser oder Schließanlagen versichert werden.
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