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Wohnungsbaubetreuungsunternehmen / Baubetreuungsunternehmen

Zu Ihren Aufgaben gehört es bei schon im Vorfeld eines Bauvorhabens die notwendigen Vorschriften und Bauvorhaben im Auge zu behalten.

Fehler bei der Feststellung des Grundbuchinhaltes stellen das gesamte Bauvorhaben auf wacklige Beine. Sie erstellen Kostenberechnungen, als Grundlage dienen hierbei Auskünfte zu Straßenanliegerbeiträgen und andere verwaltungstechnische Auflagen und Gebührenverordnungen.

Schon ein kleines Versehen beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück und dessen Verwertbarkeit für das Bauvorhaben kann dazu führen, dass die tatsächliche Bauausführung zunächst blockiert wird. Dies hat Folgen für die Termineinhaltung und kann Folgekosten im Bereich der Finanzierungskosten verursachen. Vermeidbare Auslösung von Grunderwerbsteuern und den damit verbundenen möglichen Zinsschaden kann Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.

 

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Missverständnisse bei der Verhandlung mit Behörden bergen ebenfalls ein hohes Risiko für den Eintritt eines Nachteils am Vermögen eines Dritten. Werden Baumängel nicht erkannt, oder nicht rechtzeitig gerügt entstehen durch dieses Frist und Terminversäumnisse ebenfalls finanzielle Einbussen für die Sie haftbar gemacht werden können. So zum Beispiel auch bei Verjähren lassen von Nachbesserungs- oder sonstigen Gewährleistungsansprüchen.

Übersehen Sie Fehler von Anderen zum Beispiel in der Ihnen obliegenden Rechnungsprüfung wird sich der geschädigte Dritte zunächst und an erster Stelle mit seinen Forderungen an Sie richten. Zahlungen an falsche Personen, übersehene Doppelzahlungen oder Nichtbeachtung von Pfand- und Vorzugsrechten führen zu Schadenersatzforderungen. Übernehmen Sie zusätzlich das Risiko der späteren Haus- Wohnungs- oder Grundstücksverwaltung kommen noch unzählige Beispiele für Risikoquellen hinzu.

Gut wenn Sie Ihre eigenes Vermögen gegen solche Ansprüche schützen in dem Sie durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgesorgt haben. Die Größenordnung von Schäden in Ihrem Tätigkeitsbereich gefährdet Ihre eigene wirtschaftliche Existenz. Ihre Versicherung prüft für Sie mit Ihrem Team von Experten, Juristen und sonstigen Sachverständigen Ihre Eintrittspflicht und die Höhe der an Sie gestellten Forderungen. Ist der Anspruch nachgewiesen, so leistet Ihr Versicherer, im anderen Fall trägt er die Kosten für die Abwehr von unbegründeten Ersatzansprüchen.

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